Platzregeln
AUS (Regel 27)
Alle Ausgrenzen sind durch weiße Pfähle und/oder weiße Linien gekennzeichnet.
Loch 1 und 18
Wird ein Ball von Loch 1 auf das Loch 18 gespielt oder von Loch 18 auf das Loch 1, ist der Ball weiterhin im Spiel. Die entsprechend markierte Fläche zwischen den Löchern ist Aus.
Loch 17
Der Wall neben und hinter dem Grün 17 ist als Ausfläche gekennzeichnet. Ein Ball, der diesen Wall, der zu Aus erklärt worden ist, kreuzt und hinter diesem Wall zur Ruhe kommt, ist im Aus, auch wenn er auf dem anderen Teil des Platzes liegt.
Loch 9
Auf dem Loch 9 wird die Ausgrenze an der rechten Seite der Spielbahn durch eckige weiße Pfähle gekennzeichnet. Die dahinter liegenden runden weißen Pfähle (zumeist mit Lichtreflektoren bestückt) dienen ausschließlich der Kennzeichnung des Zufahrtweges, befinden sich außerhalb des Golfplatzgeländes und stellen keine Markierung im Sinne der Golfregeln dar.
Loch 5 und 12
Das eingezäunte Gelände an Loch 5 und 12 (Heidschnuckengehege) ist als Aus bezeichnet und darf nicht betreten werden. Die Ausgrenze ist durch den Zaun gekennzeichnet (Auszaun).
WASSERHINDERNISSE (Regel 26)
sind durch gelbe Pfähle, Platten und/oder Linien, seitliche Wasserhindernisse durch rote Pfähle und/oder Linien gekennzeichnet.
Provisorischer Ball Loch 3
Ist es nicht sicher, ob ein Ball in dem Wasserhindernis an Loch 3 ist, oder darin verloren ist, so darf der Spieler einen anderen Ball provisorisch nach jeder der anwendbaren Wahlmöglichkeiten von Regel 26-1 spielen.
Wird der ursprüngliche Ball außerhalb des Wasserhindernisses gefunden, so muss der Spieler das Spiel mit ihm fortsetzen. Wird der ursprüngliche Ball im Wasserhindernis gefunden, so darf der Spieler entweder den ursprünglichen Ball spielen wie er liegt, oder das Spiel mit dem provisorisch nach Regel 26-1 gespielten Ball fortsetzen.
Wird der ursprüngliche Ball nicht innerhalb der fünf Minuten Suchfrist gefunden oder identifiziert, muss der Spieler das Spiel mit dem provisorisch gespielten Ball fortsetzen.
Loch 15 und 17 - Dropzonen
Dropzonen sind durch weiße Holzklötze und/oder Linien gekennzeichnet.
Ist ein Ball im Wasserhindernis am Grün des Lochs 15 oder 17 oder ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass ein Ball, der nicht gefunden wurde, in dem Wasserhindernis ist, so kann der Spieler nach Regel 26 verfahren oder als zusätzliche Wahlmöglichkeit einen Ball mit einem Strafschlag in der Drop-Zone fallen lassen.
BODEN IN AUSBESSERUNG (Regel 25)
ist durch blaue Pfähle und/oder weiße Einkreisungen gekennzeichnet.
Von diesen Flächen darf nicht gespielt werden. Es muß Erleichterung nach Regel 25-1 in Anspruch genommen werden.
HEMMNISSE (Regel 24)
Steine in Bunkern sind bewegliche Hemmnisse und dürfen straffrei entfernt werden
(Regel 24-1 gilt).
Der Durchgangsweg, der die Spielbahnen der Löcher 3, 4,15 und 16 kreuzt, sowie alle Wege ohne künstliche Oberfläche sind Bestandteile des Platzes.
Loch 17
Der Hauptteil der Brücke am Grün 17, der innerhalb der Markierungen des Wasserhindernisses liegt, ist im Wasserhindernis.
ALLGEMEINES
Harken sind immer im Bunker abzulegen.
Die unbepflanzte (Sand-)fläche in der Spielbahn 4, sowie im ‚Dogleg‘ der Spielbahn 6 ist kein Sandbunker, sondern eine sog. ‚Waste Area‘ und damit Gelände im Sinne der Golfregeln. Der Schläger darf aufgesetzt werden. Bitte glätten Sie die Oberfläche beim Verlassen wieder!
Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel:
Im Zählspiel = 2 Strafschläge Im Lochspiel = Lochverlust
Der Spielausschuss hat das Recht, bei groben oder wiederholten Verstößen gegen eine Platzregel eine Spiel- und/oder Platzsperre auszusprechen.
Hinweise
- Bunker einebnen und Harken zurücklegen.
Keine Probeschwünge auf den Abschlägen.
Divots zurücklegen und wieder festsetzen.
Pitchmarken auf den Grüns ausbessern.
Greenfee-Karten deutlich sichtbar an der Golftasche anbringen.
Schnellere Partien durchspielen lassen.
Wetterschutzhütten: Bei den Löchern 3-4, 6-10-11, 7-8, 9-10, 12-13 und 16-17
(es handelt sich hierbei nicht um Gewitterschutzhütten)
WC: Am Loch 6
Markierungen bis Grünanfang: Pfähle Fairway-Steinplatten
1 gelber Kopf 100 m Gelb = 100 m
2 oranger Kopf 150 m Rot = 150 m
3 schwarzer Kopf 200 m
Stand: Feb 2012
